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Sonntag, 24. Juli 2016
vielleicht hilft das rauszufinden wem der Beate-Zins-Haufen zusteht...// und zu eruieren ob Becker-Görg und Günther-OSA sich vielleicht Schadensersatzpflichtig gemacht haben mit den Fuddeleien/Kungeleien bei der 2. GV Beate Uhse um mit einem schwachen gemeinen Vertreter auf die Zinsen zu verzichten bzw zu Stunden....
wem steht der verspätet gezahlte Beate-Zins-Kuchen zu ?
Berechnung von Stückzinsen
Allgemeines:
Bei Schuldverschreibungen (Anleihen) erfolgt die Zinszahlung zu Terminen, die bereits bei der Emission festgelegt wurden, meist ganzjährlich, manchmal auch halbjährlich nachträglich für den abgelaufenen Zeitraum (Jahr oder Halbjahr). Der jeweilige Inhaber der Schuldverschreibunger hält den Zinsbetrag am Fälligkeitstag vergütet.
Erfüllungsdaür:
Die Bedingungen für Geschäfte an den deutschen Wertpapierbörsen sehen vor, dass Geschäfte in Wertpapieren am zweiten Börsentag nach dem Tag des Geschäftsabschlusses zu erfüllen sind. Dementsprechend hat der Käufer Wert zwei Börsentage nach dem Handelstag zu zahlen bzw. hat der Verkäufer zwei Börsentage nach dem Handelstag zu liefern.
Nach welcher Methode werden die Tage berechnet ?
Die zeitanteiligen Zinsen stehen dem Verkäufer bis einschließlich des Kalendertages vor der Wertstellung des Effektenhandelsgeschäftes zu. Somit sind bei Verkauf zwischen den Zinsterminen anteilige Zinsen (= Stückzinsen) zwischen Käufer und Verkäufer zu verrechnen.
Bei börsennotierten Anleihen erfolgt die Stückzinsberechnung act /act, d.h. taggenau / 365 bzw. 366 Tage (Schaltjahr).
Allerdings gilt bei Bundesanleihen mit variablem Zinssatz die Berechnungsmethode act/360. Dies ist ebenfalls bei Schuldverschreibungen mit variablem Zinssatz, für die die Referenzzinsätze (FIBOR, EURIBOR) maßgebend sind, der Fall.
Versteürung von Stückzinsen:
Werden festverzinsliche Wertpapiere bzw. Schuldbuchforderungen für inländische Kunden im Depot bei einem KI verwahrt, so hat das KI bei Gutschrift der Zinsen die Kapitalertragssteür von 25 % einzubehalten, wenn kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt. Zudem wird ein Solidaritätszuschlag von derzeit 5,5 % erhoben.
Das depotführende Kreditinstitut sammelt jährlich in einer Datei (Verlustverrechnungskonto, Stückzinskonto) die vom Kunden verausgabten Stückzinsen und Zwischengewinne. Vereinnahmt der Kunde im Laufe des Jahres Zinserträge, werden diese Zinserträge rechnerisch um den Saldo des Stückzinskontos (angesammelte, verausgabte Beträge) gekürzt. Nur der verbleibende Rest der Einnahmen wird auf den Freistellungsauftrag angerechnet bzw. mit 25 % Kapitalertragsteür belegt.
Ausmachender Betrag:
Da die Zinsen vom letzten Zinstermin (einschließlich) bis zum Kalendertag vor der Valutierung des Effektenhandelsgeschäftes (einschließlich) dem Verkäufer zustehen, hat der Käufer dem Verkäufer für diese Zeit die Zinsen zu vergüten. Sie werden zum Kurswert addiert. Die Summe ist der ausmachende Betrag.
Beispiel 1 (Schaltjahr):
Am 14.07.19 .. (Dienstag) verkauft die V-Bank an der Börse 90.000,00 EUR 8 % Schuldverschreibungen April / Oktober + 01.10. ff. zu 98 % Wert 16.07.19. (Donnerstag)
Berechnung der Stückzinstage:
Stückzinsvaluta = Handelstag 14.07. + 2 Werktage = 16.07. (Wertstellung) - 1 Werktag = 15.07.
Letzter Zinszahlungstermin 1. April, April 30, Mai 31, Juni 30, Juli 15
Stückzinstage = 31.03. - 15.07. = 106 Tage
Stückzinstage = 31.03. - 15.07. = 106 Tage
Bedeutung:
Der Käufer erhält am 01.10. Zinsen für die Zeit vom 31.03. bis 30.09., d.h. für 180 Tage. Er vergütet dem Verkäufer die noch zustehenden Zinsen für die Zeit vom 31.03. bis 15.07., d.h. für 106 Tage.
Berechnung der Stückzinsen:
Samstag, 23. Juli 2016
bondboard......
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Seeeehr interessant, vielen Dank!
Das sind TOP Nachrichten
Wenn der Ex-Tag 20.07. stimmt, dann ist es auch logisch, dass mir erst im heutigen Lauf die Zahlung angezeigt wird - 1x werden wir also noch wach und sind - hoffentlich - schon zu dritt!
Und mit Ex-Tag 20.07. wäre dann auch sicher kein Storno mehr zu erwarten....
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Das müsste dann der gleiche Tag sein, an dem auch Seine Majestät gekauft hat, nämlich Montag, der 11.07.2016. Merkwürdig, daß er noch nichts bekommen hat.
YOU'LL NEVER WALK ALONE!
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Und wieder nichts.
Ich glaub nun nimmer so recht dran...
Bidi, bist Du sicher, dass war bei Dir nicht einfach der Valutatag?!? -
Moin,
bin leider gerade unterwegs.
Ich probiere heute abend mal einen Screenshot von der Abrechnung hier reinzustellen.
Zu Deiner Frage - bin mir sicher, dass auf der Abrechnung EX-Tag 20/7 steht.
hatte deswegen gestern extra nochmal meinen Beitrag editiert.
Wäre allerdings auch nicht dass erste mal, dass ein Storno bei meiner Bank erfolgt.
Aktueller Stand ist aber die Gutschrift des Kupons. -
Ich glaub Dir das, wenn Du Dir sicher bist da einen Ex-Tag gelesen zu haben (kenne eine solche Angabe allerdings eig. weniger auf Abrechnungen).Moin,
bin leider gerade unterwegs.
Ich probiere heute abend mal einen Screenshot von der Abrechnung hier reinzustellen.
Zu Deiner Frage - bin mir sicher, dass auf der Abrechnung EX-Tag 20/7 steht.
hatte deswegen gestern extra nochmal meinen Beitrag editiert.
Wäre allerdings auch nicht dass erste mal, dass ein Storno bei meiner Bank erfolgt.
Aktueller Stand ist aber die Gutschrift des Kupons.
Die Sache hat low priority hier, aber ich hab jetzt doch mal - ist ja Freitag und der ist eher ruhig - ne Anfrage Richtung meiner Bank aufgemacht, dass sie mal in WP-Daten nachschauen soll, was da steht... dann kannst Du Dir den Screenshot heut Abend mglw. sparen.
Man ist halt doch neugierig, was jetzt Sache ist
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Ich hatte probiert den Sachverhalt direkt mit der Emittentin zu klären.
Bedauerlicherweise ist die IR der Beate Uhse AG völlig unbrauchbar.
Auf einen versprochenen Rückruf warte ich seit Tagen und meine Emailanfrage wird auch ignoriert. -
So, soeben Rückmeldung zu USE1 bekommen:
"am 08.07 musste man die stücke haben"
"register day für die zinszahlung"
folglich habe ich aus Sicht meiner Bank keinen Anspruch auf die Zinszahlung.
Womit - falls sich meine Bank nicht noch wider erwarten irrt (was ich ernsthaft bezweifele) - geklärt wäre, dass ich Recht hatte.
Doof
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und hier hab ich Euch gerade den Beweis hochgeladen, aus WP-Mitteilungen:
http://fs5.directupload.net/images/160722/84liqlow.jpg
Damit wäre auch für den KTG-Fall wasserdicht geklärt, wer richtig lag.
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Der 08.07.2016, also mein Kauftag, reicht offenbar auch nicht, denn meine Zinsgutschrift wurde heute storniert.

Da ich nur Stückzinsen für 3 Tage gezahlt hatte, werde ich nicht weiter nachfragen, schließlich stehen mir die Zinsen ja auch nicht zu, wenngleich in der Abrechnung der 09.07.2016 als Ex-Tag angegeben war.
Leider hattest du wohl doch recht. -
Der Ex-Tag war auch der 09.07., aber da warst Du halt nicht Eigentümer der Stücke, denn am 08.07. hast Du mit "Abwicklungstag" 12.07. (also einem Tag vor mir) gekauft. Willkommen in meinem Boot

Ja, alles in der grace periode ist, wenn denn gezahlt wird, an die rechtmäßigen Besitzer zum Ex-Tag auszahlbar. Ganz fair und sauber. Wir leben ja nicht in der Steinzeit auch wenn manches wie aus der Steinzeit wirkt
Einen Unterschied gibt's nur bei Zahlungen bei flat-Bonds, wie die Argentinien-Teile die Rolf wohl meinte...
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