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Mittwoch, 17. August 2016

Ausgerehnet Kuthe ist von Beate Uhse engagiert worden um Zinsansprüche aus der verspäteten Zalung abzuwehren.....Compliance lässt grüssen....

Mittwoch, 17. August 2016

Ausgerehnet Kuthe ist von Beate Uhse engagiert worden um Zinsansprüche aus der verspäteten Zalung abzuwehren.....Compliance lässt grüssen....

Kapitalmarkt Compliance (C.F. Müller Wirtschaftsrecht) Gebundene Ausgabe – 18. Dezember 2013

Freitag, 5. August 2016

VEN31 Zinsabrechnung bei Comdirect noch am selben Tag.....Kompliment an Comdirect !!

VEN31 Zinsabrechnung bei Comdirect noch am selben Tag.....Kompliment an Comdirect !!


05.08.201614:45 Uhr ANLEIHE BEATE UHSE Wirrwarr um verspätete Zinszahlung Von: Annina Reimann Beate Uhse hat Anleihezinsen verspätet gezahlt - doch wem steht das Geld nun zu, wenn eine Anleihe in der Zwischenzeit verkauft worden ist?

05.08.2016
14:45 Uhr

ANLEIHE BEATE UHSE

Wirrwarr um verspätete Zinszahlung

Von: Annina Reimann

  Beate Uhse hat Anleihezinsen verspätet gezahlt - doch wem steht das Geld nun zu, wenn eine Anleihe in der Zwischenzeit verkauft worden ist?

Anleger Rolf Koch aus Mühltal will sich nicht damit zufrieden geben. Er hat am 8. Juli Beate-Uhse-Anleihen über seine Firma gekauft und will nun klagen: „Der Schuldner wird erst von seiner Schuld befreit, wenn er gegen Vorlage des Wertpapieres die Zinsen leistet. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung an“, sagt Kochs Anwalt Stephan Geißlreiter. Koch, der sich auf notleidende Anleihen spezialisiert und schon erfolgreich gegen das Pleiteland Argentinien gekämpft hat, will bis zum Bundesgerichtshof gehen. Ein langes Nachspiel könnte also bevorstehen.



Anleger Rolf Koch aus Mühltal will sich nicht damit zufrieden geben......nee das will ich nicht und werde ich auch nicht....

Freitag, 5. August 2016

Montag, 1. August 2016

Das zur Abstimmung stehende Restrukturierungskonzept beinhaltet eine Laufzeitverlängerung der Anleihe um fünf Jahre bis 2024, eine Verringerung des Zinssatzes auf 2% für einen Restrukturierungszeitraum von drei Jahren sowie eine Anpassung der Verzinsung an das EBITDA der Gesellschaft für die Folgejahre. Außerdem wird eine Stundung der am 9. Juli 2016 fälligen Zinsansprüche bis zum 31. März 2017 vorgeschlagen. Die One Square Advisory Services GmbH hält das von der Gesellschaft vorgeschlagene Restrukturierungskonzept in der vorliegenden Form nach wie vor nicht für zustimmungsfähig

One Square Advisory Services GmbH: BEATE UHSE ANLEIHE: AUFFORDERUNG ZUR STIMMABGABE IN DER ZWEITEN GLÄUBIGERVERSAMMLUNG AM 6. JULI 2016
DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH / Schlagwort(e): Anleihe One Square Advisory Services GmbH: BEATE UHSE ANLEIHE: AUFFORDERUNG ZUR STIMMABGABE IN DER ZWEITEN GLÄUBIGERVERSAMMLUNG AM 6. JULI 2016
28.06.2016 / 09:51 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

München, 27. Juni 2016
In der ersten Gläubigerversammlung am 8. Juni 2016 konnte über das von der Gesellschaft vorgelegte Restrukturierungskonzepts aufgrund des nicht erreichten Quorums kein Beschluss gefasst werden. Die One Square Advisory Services GmbH als designierter gemeinsamer Vertreter, fordert deshalb die Anleihegläubiger zur Stimmabgabe in der zweiten Gläubigerversammlung am 6. Juli 2016 auf. Anmelde- und Vollmachtformulare sowie weitere Informationen zur anstehenden Gläubigerversammlung sind auf der Webseite der Gesellschaft unter http://www.beate-uhse.ag/index.php/anleihe.html abrufbar.
Das zur Abstimmung stehende Restrukturierungskonzept beinhaltet eine Laufzeitverlängerung der Anleihe um fünf Jahre bis 2024, eine Verringerung des Zinssatzes auf 2% für einen Restrukturierungszeitraum von drei Jahren sowie eine Anpassung der Verzinsung an das EBITDA der Gesellschaft für die Folgejahre. Außerdem wird eine Stundung der am 9. Juli 2016 fälligen Zinsansprüche bis zum 31. März 2017 vorgeschlagen. Die One Square Advisory Services GmbH hält das von der Gesellschaft vorgeschlagene Restrukturierungskonzept in der vorliegenden Form nach wie vor nicht für zustimmungsfähig. Aus Sicht der One Square Advisory Services GmbH fehlt es nach wie vor an einem hinreichend abgesicherten Wertaufholungsmechanismus für die Anleihegläubiger.
Die Beate Uhse AG hat von Anleihegläubigern, die mehr als 5% des ausstehenden Anleihevolumens halten, Gegenanträge zur Tagesordnung für die am 6. Juli 2016 stattfindende zweite Gläubigerversammlung erhalten. Die One Square Advisory Services GmbH unterstützt die Gegenanträge. Die Gegenanträge knüpfen eine Stundung der Zinszahlung an das Erreichen bestimmter Milestones im Rahmen der Erarbeitung und Umsetzung eines Restrukturierungskonzepts. Zusätzlich werden die Anleihegläubiger auf Grund der in den Gegenanträgen vorgesehenen umfangreichen Veröffentlichungspflichten für die Gesellschaften in die Lage versetzt, das erarbeitete und später zur Abstimmung stehende Restrukturierungskonzept selbst umfassend zu prüfen.
Die One Square Advisory Services GmbH wird im Rahmen einer Investoren-Telefonkonferenz am 29. Juni 2016 um 9 Uhr interessierte Anleihegläubiger über die nächsten Schritte für die anstehende Gläubigerversammlung informieren. Interessierte Anleihegläubiger, die an dieser Telefonkonferenz teilnehmen möchten, werden gebeten sich unter beate.uhse@onesquareadvisors.com unter Angabe von Namen, Kontaktdaten und gehaltenem Anleihevolumen bis zum 29. Juni 2016 8.30 Uhr zu registrieren.
Kontakt
One Square Advisory Services GmbH
Theatinerstr. 36
80333 München
beate.uhse@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com

28.06.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

474957 28.06.2016
AXC0052 2016-06-28/09:51

HAMBURG (dpa-AFX) - Der Erotik-Händler Beate Uhse bittet seine Gläubiger um finanzielle Luft. Über die Stundung von Zinsen verspreche man sich die Chance, "die Restrukturierung der Beate Uhse AG erfolgreich umsetzen zu können", heißt es in einer Mitteilung zu einer Gläubigerversammlung an diesem Mittwoch in Hamburg. Die Versammlung begann am Vormittag, wie ein Sprecher des Unternehmens berichtete. Das erneute Treffen war erforderlich geworden, weil zu einem ersten Termin nicht genügend Teilnehmer erschienen waren, um Beschlüsse treffen zu könnnen. Es geht um eine 201

06.07.2016 | 12:31
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dpa-AFX·Mehr Nachrichten von dpa-AFX
HAMBURG (dpa-AFX) - Der Erotik-Händler Beate Uhse bittet seine Gläubiger um finanzielle Luft. Über die Stundung von Zinsen verspreche man sich die Chance, "die Restrukturierung der Beate Uhse AG erfolgreich umsetzen zu können", heißt es in einer Mitteilung zu einer Gläubigerversammlung an diesem Mittwoch in Hamburg. Die Versammlung begann am Vormittag, wie ein Sprecher des Unternehmens berichtete. Das erneute Treffen war erforderlich geworden, weil zu einem ersten Termin nicht genügend Teilnehmer erschienen waren, um Beschlüsse treffen zu könnnen.
Es geht um eine 2014 ausgegebene Anleihe mit einem Volumen von 30 Millionen Euro, für die bei einer Laufzeit von fünf Jahren ein jährlicher Zins von 7,75 Prozent versprochen wurde. Eigentlich wäre die nächste Zinszahlung an diesem Samstag fällig. Das Unternehmen bittet um Aufschub bis Ende August./akp/DP/she
ISIN DE0007551400
AXC0106 2016-07-06/12:31

© 2016 dpa-AFX

DGAP-News: Beate Uhse Aktiengesellschaft: Die zum 09.07.2016 fällige Zinszahlung der Anleihe erfolgt innerhalb der nächsten vierzehn Tage (deutsch)


dpa-AFX·Mehr Nachrichten von dpa-AFX
Beate Uhse Aktiengesellschaft: Die zum 09.07.2016 fällige Zinszahlung der Anleihe erfolgt innerhalb der nächsten vierzehn Tage
DGAP-News: Beate Uhse Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges Beate Uhse Aktiengesellschaft: Die zum 09.07.2016 fällige Zinszahlung der Anleihe erfolgt innerhalb der nächsten vierzehn Tage
08.07.2016 / 10:55 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Corporate News
Beate Uhse AG: Die zum 09.07.2016 fällige Zinszahlung der Anleihe erfolgt innerhalb der nächsten vierzehn Tage
- Durch ein Darlehen von dritter Seite wird die wesentliche Liquidität für die Zinszahlung zur Verfügung gestellt - Die laufende Umsetzung der operativen Sanierung kann fortgesetzt werden - Optionen zur finanziellen Restrukturierung werden weiter geprüft
Hamburg, 08.07.2016. Die Beate Uhse Aktiengesellschaft teilt mit, dass Vorstand und Aufsichtsrat nach eingehender Beratung entschieden haben, die am 09. Juli 2016 fällige Zinszahlung der Anleihe (ISIN: A12T1W) im Rahmen der "Grace Period" von bis zu 30 Tagen (9.2 der Anleihebedingungen) innerhalb der nächsten 14 Tage zu leisten.
Die Gesellschaft hat von dritter Seite für die anstehende Zinszahlung ein Darlehen erhalten und wird lediglich zu einem geringeren Teil auf die laufende Liquidität zurückgreifen. Somit stehen die weiteren liquiden Mittel für die durch das Management fortzusetzende operative Restrukturierung zur Verfügung. Aus Sicht der Beate Uhse AG ist eine ausreichende Liquidität für das operative Geschäft bei aktuell erwartetem Geschäftsverlauf vorhanden.
Die Diskussionen und Gespräche in den letzten Wochen haben gezeigt, dass die Anleihegläubiger den grundsätzlichen Weg der operativen Neuausrichtung der Beate Uhse AG begleiten wollen. Daher wird dieser Schritt konsequent fortgesetzt.
Optionen zur finanziellen Restrukturierung werden in den nächsten Monaten geprüft. Das Management geht davon aus, dass diese finanzielle Neuausrichtung bei vorliegender, nachhaltiger operativer Ergebnisverbesserung erfolgsversprechend vorgenommen werden kann.
Über die Beate Uhse AG: Das Unternehmen Beate Uhse wurde 1946 gegründet und gehört mit seiner Marke Beate Uhse zu den Top 50 der wertvollsten Marken Deutschlands. Heute ist die Firma europaweit mit 470 Mitarbeitern in sieben Ländern aktiv und erzielte 2015 einen Umsatz von 128,8 Mio. EUR. Seit Mai 1999 ist die Aktie der Beate Uhse (XETRA:USE.DE) an der Frankfurter Börse gelistet. Mehr unter www.beate-uhse.ag.
Kontakt Beate Uhse AG Suhrenkamp 59 22335 Hamburg Tel. +49(0)40 555 029 8881 anleihe@beate-uhse.de

08.07.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

Sprache: Deutsch Unternehmen: Beate Uhse Aktiengesellschaft
Suhrenkamp 59 22335 Hamburg Deutschland Telefon: +49 (461) 99 66 0 Fax: +49 (461) 99 66 377 E-Mail: ir@beate-uhse.de Internet: www.beate-uhse.ag
ISIN: DE0007551400, DE000A12T1W6 WKN: 755140, A12T1W Indizes: CDAX, PRIMEALL, CLASSICALLSHARE Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

479879 08.07.2016
ISIN DE0007551400 DE000A12T1W6
AXC0063 2016-07-08/10:55

Hier ist jedes Wort des Beschlusses zu der Zinszahlung auf die Goldwaage zu legen......


Beate Uhse Aktiengesellschaft

Hamburg

Bekanntmachung des Beschlusses
der zweiten Anleihegläubigerversammlung vom 6. Juli 2016

betreffend die

bis zu EUR 30.000.000,00 7,75 % Schuldverschreibungen,
ISIN DE000A12T1W6 / WKN A12T1W
(insgesamt die "Beate-Uhse-Anleihe"),

der Beate Uhse AG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 138234,
geschäftsansässig: Suhrenkamp 59, 22335 Hamburg

Die Gläubiger der Beate-Uhse-Anleihe ("Anleihegläubiger") haben in der zweiten Anleihegläubigerversammlung am 6. Juli 2016 zu Tagesordnungspunkt 2 der Tagesordnung der Anleihegläubigerversammlung folgenden Beschlusse gefasst:
"2.
Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Beate-Uhse-Anleihe
Ziffer 2.1
Die One Square Advisory Services GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Registernummer HRB 207387, geschäftsansässig: Theatinerstr. 36, 80333 München, wird zum gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger ("Gemeinsamer Vertreter") bestellt.
Der Umfang der Aufgaben und Befugnisse des Gemeinsamen Vertreters richtet sich nach den Bestimmungen des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG).
Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung. Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf EUR 1.000.000,00 (in Worten: Euro eine Million) begrenzt.
Ziffer 2.2
A.
Der Gemeinsame Vertreter wird ermächtigt, mit der Emittentin, dem Großaktionär der Emittentin, Herrn Gerard Cok, und Vertretern von Anleihehaltern, die mindestens 10% des Nominalbetrags der Anleihe repräsentieren, ein Sanierungskonzept für die Emittentin auszuarbeiten. Das Sanierungskonzept muss eine ganzheitliche Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten der Emittentin vorsehen und ist der Anleihegläubigerversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Sanierungskonzept ist zudem so zu gestalten, dass es Regelungen für eine Sanierung der Finanzverbindlichkeiten der Emittentin außerhalb eines und innerhalb eines Insolvenzverfahrens vorsieht.
B.
Ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung über diesen Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 ist nur der Gemeinsame Vertreter ermächtigt, Zinszahlungen einzufordern. Dementsprechend ist auch nur der Gemeinsame Vertreter ermächtigt, fällige Zinsen einzufordern oder vorübergehend nicht einzufordern. Die Ermächtigung nach diesem Buchstaben B. erlischt mit Eintritt des früheren der nachfolgenden Ereignisse:
Bekanntmachung des Gemeinsamen Vertreters über das Online-Portal www.dgap.de, dass die Anleihegläubiger der Emittentin sämtliche Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung, die für die Umsetzung des verhandelten Sanierungskonzepts nach Buchstabe A. erforderlich sind, gefasst haben; oder
Ablauf des 31. Oktober 2016.
Die Anleihegläubiger sind im Zusammenhang mit den unter diesem Buchstaben B. genannten Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters zur selbständigen Geltendmachung ihrer Rechte nicht befugt; insbesondere sind sie nicht befugt, im Zeitraum der vorstehenden Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters Zinszahlungen zu verlangen.
C.
Ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung über diesen Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 ist nur der Gemeinsame Vertreter ermächtigt, Kündigungsrechte der Anleihegläubiger im Zusammenhang mit und/oder aus den Schuldverschreibungen der Beate-Uhse-Anleihe geltend zu machen. Dementsprechend ist auch nur der Gemeinsame Vertreter ermächtigt, Kündigungsrechte geltend zu machen oder nicht geltend zu machen. Die Ermächtigung nach diesem Buchstaben C. erlischt mit Eintritt des früheren der nachfolgenden Ereignisse:
Bekanntmachung des Gemeinsamen Vertreters über das Online-Portal www.dgap.de, dass die Anleihegläubiger der Emittentin sämtliche Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung, die für die Umsetzung des verhandelten Sanierungskonzepts nach Buchstabe A. erforderlich sind, gefasst haben; oder
Ablauf des 31. Oktober 2016.
Die Anleihegläubiger sind im Zusammenhang mit den unter diesem Buchstaben C. genannten Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters zur selbständigen Geltendmachung ihrer Rechte nicht befugt; insbesondere sind sie nicht befugt, im Zeitraum der vorstehenden Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters Kündigungsrechte geltend zu machen.
D.
Sämtliche vorgenannte Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters gemäß dieser Beschlussfassung sind im Zweifel weit auszulegen.
Ziffer 2.3
Die Beschlussfassung zu Ziffer 2.1 erlangt unabhängig von der Beschlussfassung zu Ziffer 2.2 Wirksamkeit."

Hamburg, im Juli 2016
Beate Uhse AG
– Der Vorstand –

Freitag, 29. Juli 2016

Dauerglobalurkunde verbrieft ohne Zinsscheine....sachenrechtliche Übertragung - Einigung und Übergabe.....das wollen wir doch mal sehen ob die verspätet gezahlten Zinsennicht den Inhabern um den 20.7.2016 herum zusteht und nicht den Inhabern um den 8.7. herum......das riecht nach BGH....imvho





http://www.beate-uhse.ag/files/bilder/investor_relations/Anleihe_2016/Anleihebedingungen.PDF

Der Besitz des Papiers und die darin verbrieften Rechte sind so eng miteinander verbunden, dass der jeweilige Inhaber der Urkunde auch der Gläubiger des Ausstellers ist. In § 794 Abs. 1 BGB wird sogar die für alle Inhaberpapiere geltende Bestimmung des § 935 Abs. 2 BGB bekräftigt, dass der Schuldner auch an den Inhaber gestohlener, verloren gegangener oder sonst ohne Willen des Schuldners in Umlauf gelangter Inhaberschuldverschreibungen leisten muss

Rechtslage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Rechtslage für Inhaberschuldverschreibungen ist im Gesetz ausdrücklich in den §§ 793 ff. BGB geregelt. Da das Gesetz allgemein wenig über Inhaberpapiere aussagt, können auch für Inhaberpapiere die Bestimmungen über Inhaberschuldverschreibungen analog angewandt werden, etwa bei Inhaberaktien.[1] Eigentum an Inhaberschuldverschreibungen wird formlos durch Einigung und Übergabe nach den Regeln des sachenrechtlichen Erwerbs übertragen (§§ 929 ff. BGB). Die Legaldefinition des § 793 Abs. 1 Satz 1 BGB spricht davon, dass jeder Inhaber vom Schuldner die versprochene Leistung verlangen darf, solange der Schuldner nicht vorsätzlich oder in grob fahrlässiger Unkenntnis handelt. Es besteht mithin eine gesetzliche Vermutung, dass der Besitzer einer Inhaberschuldverschreibung auch deren Eigentümer ist. Der Besitz des Papiers und die darin verbrieften Rechte sind so eng miteinander verbunden, dass der jeweilige Inhaber der Urkunde auch der Gläubiger des Ausstellers ist. In § 794 Abs. 1 BGB wird sogar die für alle Inhaberpapiere geltende Bestimmung des § 935 Abs. 2 BGB bekräftigt, dass der Schuldner auch an den Inhaber gestohlener, verloren gegangener oder sonst ohne Willen des Schuldners in Umlauf gelangter Inhaberschuldverschreibungen leisten muss. Die Leistungspflicht des Ausstellers wird allein durch die Vorlage der Urkunde ausgelöst (§ 793 Abs. 1 BGB). Der Aussteller darf deshalb eine Zahlung nur verweigern, wenn die Ausstellung der Urkunde ungültig war, sich Einwendungen aus der Urkunde ergeben (etwa fehlende Fälligkeit) oder Einwendungen unmittelbar gegen den Inhaber vorliegen (§ 796 BGB).
Dem Schuldner muss die Schuldverschreibung bei Zahlung ausgehändigt werden (§ 797 BGB), was die Inhaberschuldverschreibung - neben der in § 798BGB geregelten Kraftloserklärung (bei abhandengekommenen oder vernichteten Urkunden) im Aufgebotsverfahren - zum Wertpapier macht. Abdingbar ist die vierjährige Vorlegungsfrist für Zinsscheine aus Inhaberschuldverschreibungen (§ 801 Abs. 2 und 3 BGB).

Börsenfähigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Alle Inhaberpapiere besitzen wegen ihrer formlosen Übertragbarkeit eine besonders hohe Verkehrsfähigkeit. Diese Verkehrsfähigkeit ist ein wesentliches Merkmal für die Börsengängigkeit von Wertpapieren, sodass die Anleger ihre im Besitz befindlichen Inhaberschuldverschreibungen jederzeit über die Börse veräußern können.[2] Diese Börsengängigkeit ist ein wesentliches Kriterium auch für Investmentgesellschaften, damit die Einlagen der Investmentsparer in jederzeit bewertbaren und veräußerlichen Wertpapieren angelegt sind (§ 8 Abs. 1 KAGG a.F.).[3] Wegen ihrer Fungibilität sind Inhaberschuldverschreibungen am Markt die vorherrschende Form, z. B. die Bundesanleihen.