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Donnerstag, 28. Juli 2016

Da parallel zu Ihrem Kauf die Zinszahlung für das Geschäftsjahr vom 09.07.2015 bis 08.07.2016 fällig wurde, erhielten Sie in Ihrer Abrechnung die Information: „Ohne nächstfälligen Kupon“.

Sehr geehrter Herr Koch,

vielen Dank für Ihren Anruf.

Wie telefonisch besprochen kommen wir gerne noch mal per E-Mail auf Sie zu.

Sie hinterfragen die Kaufabrechnung der 7 % Beate Uhse AG Anleihen von 2014 (2017-2019), WKN A12T1W.

Die Kaufabrechnung der Anleihe ist korrekt. Gerne erläutern wir Ihnen die Hintergründe.

Sie orderten am 07.07.2016 die o. g. Anleihe, welche mit der Valuta 11.07.2016 ausgeführt wurde. Mit dem Kauf haben Sie dem Verkäufer für zwei Tage Zinsen gezahlt. Aufgrund der Zahlung haben Sie in 2017 Anspruch auf die gesamte Zinszahlung, sofern Sie die Anleihe bis zur nächsten Kuponauszahlung halten. 

Da parallel zu Ihrem Kauf die Zinszahlung für das Geschäftsjahr vom 09.07.2015 bis 08.07.2016 fällig wurde, erhielten Sie in Ihrer Abrechnung die Information: „Ohne nächstfälligen Kupon“.

Dieses besagt nur, dass Sie die aktuelle Zinszahlung für das Geschäftsjahr vom 09.07.2015 bis 08.07.2016 nicht erhalten. Die Zinsen wurden per Buchungstag 22.07.2016 an alle berechtigten Anleger ausgezahlt. Auf diese Zinszahlung haben Sie keinen Anspruch.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben, und stehen Ihnen gerne für weitergehende Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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