Wie schon im KTG-Agrar-Thread diskutiert, gibt es dazu zwei unterschiedliche Einschätzungen:
(1)
Nach Meinung von junkbondking registriert die Zahlstelle, wer am Stichtag die Anleihe im Depot hatte und zahlt diesen Leuten die Zinsen aus:
(2)
Dem gegenüber steht die Position von Mond, wonach derjenige die Zinsen erhält, der die Anleihen am Auszahlungstag im Depot hat, siehe
und... Die Zinsnachzahlung kriegt derjenige, der den Bond zum Zeitpunkt der Zinsnachzahlung im Depot hat. Es wird nicht registriert, wer zum offiziellen Kupontermin den Bond im Depot hatte. Es gibt auch keine Kupons die irgendwie von irgendwas abgeschnitten werden, da es heute nur noch Globalurkunden oder dematerialisierte Wertrechte gibt.
Abgesehen von KTG-Agrar, wo es vermutlich keine Zinszahlung mehr geben wird, stehen z.Z. zwei Anleihen im Fokus, bei denen die Zinszahlung verzögert wurde, Karlie und eben Beate Uhse.-> Der hier gezogene Vergleich zu Aktiendividenden hinkt. Dort wird zum Record Date über Clearstream bzw. Euroclear eine Verknüpfung bis zum Depot des Aktionärs hergestellt. Der entscheidende Unterschied zu KTG ist jedoch, dass zum Record Date das Geld bereits bei Clearstream angekommen ist und der Großrechner erfasst dann (und nur dann) alle Aktionäre, die am Vortag die Aktie besessen haben. Dieser Automatismus läuft jedoch bei KTG gerade nicht, da das auslösende Ereignis, nämlich eine Zinszahlung an den Zentralverwahrer, nicht erfolgt ist. Also wird gar nichts dort gespeichert.
-> Am Beispiel der argentinischen Umtauschanleihen hatte ich mich auch bei Clearstream beschwert, da ich diese zum Zinstermin doch im Depot hatte und daher einen Anspruch auf Zinsen hätte. Dazu wurde mir gesagt, dass eine Verknüpfung zum Depot erst hergestellt wird, wenn bei Clearstream das Geld angekommen ist.
Ergebnis: Wer die KTG-Bonds verkauft hat, hat damit seinen Anspruch auf Zinsnachzahlung an den Käufer übertragen.
Ich persönlich tendiere eher zur Position von Mond, weil sie nicht zur theoretisch begründet, sondern darüber hinaus auch mit Erfahrungswerten unterlegt ist. Danach müssten die Zinsen der Beate Uhse Anleihe also an diejenigen fließen, die zum Auszahlungszeitpunkt Inhaber sind. Bei Karlie ist der Fall etwas anders gelagert, denn nach der DGAP-Meldung wurde das Geld termingerecht bei der Zahlstelle hinterlegt und somit die am Stichtag berechtigten Anleiheinhaber bereits ermittelt, so daß an diese ausgezahlt werden wird.
Ganz genau werden wir es wohl erst dann wissen, wenn die Zinsauszahlungen tatsächlich erfolgt sind ...
Geändert von merlin (Heute um 22:10 Uhr) Grund: Schreibfehler
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