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Mittwoch, 6. Juli 2016

Der Stundung der Zinsansprüche inkl. der im Beschlussvorschlag vorgesehenen Bevorzugung einzelner Anleiheinhaber in Zusammenhang mit der Darlehensgewährung kann nach Meinung der SdK dagegen nicht zugestimmt werden.

Gegenanträge von Anleihegläubigern zur zweiten Gläubigerversammlung am 06. Juli 2016 wurden veröffentlicht Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits im letzten Newsletter berichtet, wurden zu der zweiten Gläubigerversammlung am 6. Juli 2016 Gegenanträge von Anleihegläubigern eingereicht. Nach Gesprächen mit wesentlichen Anleihegläubigern hat sich Beate Uhse entschlossen, dass die Beschlussfassungen zu den Tagesordnungspunkten Verlängerung der Beate-Uhse-Anleihe und Änderung der Zinsen nicht zur Abstimmung auf der Gläubigerversammlung kommen, da es hierzu keine erforderlichen Mehrheiten geben dürfte. Deshalb wird am 6.7.2016 nur über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters und über die Beschlussfassung über die Stundung der Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten, wie in Gegenanträgen vorgesehen, abgestimmt werden. Aus diesen geht hervor, dass ausschließlich Anleihegläubiger mit einem gehaltenen Anleihevolumen von über 1,5 Mio. Euro Darlehen an die Gesellschaft vergeben dürfen. Würde ein Dritter, der nicht im Besitz von Anleihen mit einem Nennwert in Höhe von mindestens 1,5 Mio. ist, der Gesellschaft ein Darlehen gewähren, würde den Anleiheinhabern ein Sonderkündigungsrecht zustehen. Dies ist aus Sicht der SdK nicht mitzutragen, da hierdurch Anleger mit kleineren Anleihebeständen benachteiligt würden. Ferner müsste die Gesellschaft eventuell auch ungünstigere Konditionen für die Darlehensaufnahme in Kauf nehmen, wie wenn sie sich von einem unabhängigen Dritten Geld leihen würde. Sanierungsgutachten für Ende Juli vorgesehen Das Sanierungsgutachten nach IDW S6 von Ernst & Young soll nun erst Ende Juli 2016 vorgelegt werden. Aus Sicht der SdK kann aktuell nur der Wahl eines gemeinsamen Vertreters zugestimmt werden. Der Stundung der Zinsansprüche inkl. der im Beschlussvorschlag vorgesehenen Bevorzugung einzelner Anleiheinhaber in Zusammenhang mit der Darlehensgewährung kann nach Meinung der SdK dagegen nicht zugestimmt werden. Sollten Sie noch Rückfragen in Bezug auf die Gläubigerversammlung haben, so stehen wir Ihnen unter info@sdk.org gerne zur Verfügung. Unseren Mitgliedern stehen wir darüber hinaus auch gerne für generelle Anfragen zur Verfügung. München, den 30. Juni 2016 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK hält Aktien der Beate Uhse AG

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