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Mittwoch, 6. Juli 2016
Der Stundung der Zinsansprüche inkl. der im Beschlussvorschlag vorgesehenen Bevorzugung einzelner Anleiheinhaber in Zusammenhang mit der Darlehensgewährung kann nach Meinung der SdK dagegen nicht zugestimmt werden.
Gegenanträge von Anleihegläubigern zur zweiten Gläubigerversammlung am
06. Juli 2016 wurden veröffentlicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits im letzten Newsletter berichtet, wurden zu der zweiten Gläubigerversammlung
am 6. Juli 2016 Gegenanträge von Anleihegläubigern eingereicht. Nach
Gesprächen mit wesentlichen Anleihegläubigern hat sich Beate Uhse entschlossen,
dass die Beschlussfassungen zu den Tagesordnungspunkten Verlängerung der Beate-Uhse-Anleihe
und Änderung der Zinsen nicht zur Abstimmung auf der Gläubigerversammlung
kommen, da es hierzu keine erforderlichen Mehrheiten geben
dürfte.
Deshalb wird am 6.7.2016 nur über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters
und über die Beschlussfassung über die Stundung der Zinsansprüche und den vorübergehenden
Ausschluss von Kündigungsrechten, wie in Gegenanträgen vorgesehen,
abgestimmt werden. Aus diesen geht hervor, dass ausschließlich Anleihegläubiger
mit einem gehaltenen Anleihevolumen von über 1,5 Mio. Euro Darlehen an
die Gesellschaft vergeben dürfen. Würde ein Dritter, der nicht im Besitz von Anleihen
mit einem Nennwert in Höhe von mindestens 1,5 Mio. ist, der Gesellschaft ein
Darlehen gewähren, würde den Anleiheinhabern ein Sonderkündigungsrecht zustehen.
Dies ist aus Sicht der SdK nicht mitzutragen, da hierdurch Anleger mit kleineren
Anleihebeständen benachteiligt würden. Ferner müsste die Gesellschaft eventuell
auch ungünstigere Konditionen für die Darlehensaufnahme in Kauf nehmen,
wie wenn sie sich von einem unabhängigen Dritten Geld leihen würde.
Sanierungsgutachten für Ende Juli vorgesehen
Das Sanierungsgutachten nach IDW S6 von Ernst & Young soll nun erst Ende Juli
2016 vorgelegt werden. Aus Sicht der SdK kann aktuell nur der Wahl eines gemeinsamen
Vertreters zugestimmt werden. Der Stundung der Zinsansprüche inkl. der im
Beschlussvorschlag vorgesehenen Bevorzugung einzelner Anleiheinhaber in Zusammenhang
mit der Darlehensgewährung kann nach Meinung der SdK dagegen
nicht zugestimmt werden.
Sollten Sie noch Rückfragen in Bezug auf die Gläubigerversammlung haben, so
stehen wir Ihnen unter info@sdk.org gerne zur Verfügung. Unseren Mitgliedern
stehen wir darüber hinaus auch gerne für generelle Anfragen zur Verfügung.
München, den 30. Juni 2016
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Aktien der Beate Uhse AG
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