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Freitag, 15. Juli 2016

TROTZ GESCHEITERTER ZWEITER ANLEIHEGLÄUBIGERVERSAMMLUNG BEI BEATE UHSE: ZINSZAHLUNG SOLL ERFOLGEN 15. Juli 2016 · von Tibet Neusel · in Beate Uhse

TROTZ GESCHEITERTER ZWEITER ANLEIHEGLÄUBIGERVERSAMMLUNG BEI BEATE UHSE: ZINSZAHLUNG SOLL ERFOLGEN

Beate Uhse - mit Gutscheinen lockt man AnleihegläubigerZwischenzeitlich stand für Außenstehende die geplante Sanierung der Beate-Uhse-Gruppe auf der Kippe. Am 6. Juli fand in Hamburg die zweite Versammlung der Anleihegläubiger der 2014 emittierten Anleihe (ISIN: A12T1W) des Erotikkonzerns statt. Um die Gruppe zu sanieren hatte die Beate Uhse AG die Anleihegläubiger um die Stundung der eigentlich am 9. Juli fällig werden Zinszahlung gebeten. Die mehr als zwei Millionen Euro Zinsen sollten um rund zwei Monate bis Ende August aufgeschoben werden.
Kurz vor Fälligkeit der Anleihezinsen teilte das Unternehmen jedoch mit, die Zahlungen innerhalb von 14 Tagen leisten zu wollen. Diese würden damit noch im Rahmen der Nachfrist von maximal 30 Tagen liegen, wie es am 8. Juli bekannt gab. Von „dritter Stelle“ habe die Beate Uhse AG für den Großteil der ausstehenden Zinsen ein Darlehen erhalten. Die Liquidität der Gruppe für das operative Geschäft und v.a. der weiterlaufenden Sanierung bleibe somit ausreichend. Offensichtlich hatte sich das Unternehmen gut vorbereitet und mit dem Scheitern der Beschlussfassung zur Zinsstundung gerechnet.

Gläubigerversammlungen sollten Sanierungspläne unbesehen abnicken

Bereits die erste Gläubigerversammlung war nicht beschlussfähig gewesen. In einem zweiten Anlauf sollte nun über die vom Unternehmen zur Abstimmung gestellten Beschlusspunkte entschieden werden. Neben der Zinsstundung war geplant, über die Verlängerung der Anleihe, eine Senkung des Zinskupons, den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten sowie die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger abzustimmen. Bei einer Laufzeit von fünf Jahren war für die Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 30 Millionen Euro ein jährlicher Zins von 7,75 Prozent vereinbart worden.
Das Unternehmen erhoffte sich durch eine Zinsstundung, „die Restrukturierung der Beate Uhse AG erfolgreich umsetzen zu können“. Dies wurde noch kurz vor der Versammlung mitgeteilt. „Sofern die Beschlüsse zur Restrukturierung der Beate-Uhse-Anleihe nicht die erforderlichen Mehrheiten erhalten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Sanierung der Beate Uhse AG insgesamt scheitert“, warnte Beate Uhse ihre Gläubiger vor der Sitzung.
Doch unmittelbar vor der zweiten Gläubigerversammlung ließ das Unternehmen dann eigene Zweifel an der Beschlussfähigkeit der Pläne durchblicken und ruderte zurück. Kurzfristig ließ es verlautbaren, dass lediglich über den Zahlungsaufschub, die Änderung der Kündigungsrechte und den gemeinsamen Vertreter abgestimmt werden würde. Als Grund wurde genannt, es werde abermals mit unzureichenden Mehrheiten zur Beschlussfassung gerechnet. Dies mag wohl zu einem beträchtlichen Teil daran gelegen haben, dass die Anleihegläubiger die Notwendigkeit der Beschlüsse nicht nachvollziehen konnten. Abträglich war zudem das Fehlen des Sanierungsgutachtens von Ernst & Young, das die Sanierungspläne stütze. Dies werde erst Ende des Monats zugänglich sein.

Quorum verfehlt: Beschlussfassung scheitert

Letztlich war nicht einmal die Abstimmung über die abgespeckten Beschlusspunkte möglich: nur 20,93 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen waren vertreten. An der niedrigen Präsenz hatte auch der auf der Versammlung verteilte 50-Euro-Gutschein des Erotikhändlers nichts ändern können. Das für die Änderung grundlegender Anleihebedingungen notwendige Quorum von 25 Prozent wurde somit klar verfehlt. Allein ein gemeinsamer Vertreter konnte mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Hierfür war in der zweiten Versammlung kein Quorum mehr erforderlich. Der gemeinsame Vertreter wurde ermächtigt, in Zusammenarbeit mit der Beate Uhse AG ein Sanierungskonzept zu erarbeiten.

Gelingt jetzt die Sanierung?

Vor einer Umsetzung muss der Sanierungsplan von der Anleihegläubigerversammlung beschlossen werden. Die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über ein Sanierungskonzept soll spätestens bis zum 31. Oktober 2016 erfolgen. Bis dahin wurde der gemeinsame Vertreter formal mit der Befugnis ausgestattet, Zinszahlungen der Anleihe im Namen der Anleihegläubiger einzufordern und ihre Kündigungsrechte auszusetzen.
Ob der gemeinsame Vertreter diese sehr weitreichenden Befugnisse tatsächlich ausüben darf, ist höchst fraglich. Hierzu habe ich selbst als Anleihegläubiger Widerspruch zu Protokoll erklärt: Der Beschluss ist rechtswidrig, weil er die Anwesenheitserfordernisse der Anleihegläubigerversammlung aushebeln soll und damit die Gläubigerrechte massiv verletzt.
Dennoch scheint es fürs Erste, als sei „die Kuh vom Eis“, wie ein norddeutsches Sprichwort besagt. Die Geschäftsführung der Beate Uhse AG muss nun das Versprochene liefern. Die Anleihegläubiger sehen der Veröffentlichung des Gutachtens und dem darauf basierenden neuen Sanierungsplan entgegen.

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